Die österreichische Justiz und das Majestätenspiel

Von Friedrich Torberg überliefert ist das Majestätenspiel, das angeblich von Kaffeehausliteraten zu Beginn des 20. Jahrhunderts gespielt wurde. Ein Spieler stellt den Prüfer dar, der eine leicht zu beantwortende Frage stellt. Der andere Spieler stellt die Majestät dar, die diese Frage trotzdem falsch beantwortet. Kann der Prüfer nun argumentieren, warum die Antwort stimmt, dann hat er gewonnen, ansonsten geht die Runde an die Majestät. Dazu ein Beispiel.

Prüfer: “Wie lange hat der 30jährige Krieg gedauert?”

Majestät: “7 Jahre.”

Prüfer: “Das ist richtig. Denn rechnet man die Schlafenszeiten, Kampfpausen, Urlaubszeiten und Ähnliches ab, dann kommt man auf eine reine Kriegsdauer von nur mehr 7 Jahren.”

Die Runde geht an den Prüfer.

Die Staatsanwaltschaften in Österreich versuchen sich am gleichen Spiel. Ein Landeshauptmann verhindert aktiv gesetzliche Zustände herzustellen, und wird deswegen angezeigt. Nun hat der Prüfer der Staatsanwalt die Aufgabe zu erklären, warum das aber trotzdem okay ist. Leichte Sache im Fall LH Dörfler und der Ortstafelverrückung im Jahr 2006. Denn Dörfler verfüge “über keine juristische Ausbildung” . Der arme Mann, ein ehemaliger Bankbeamter, konnte in seiner diesbezüglichen Beschränkung ja gar nicht wissen, dass seine Handlungen strafrechtliche Tragweite aufweisen. Er sei nur seinem Mentor Jörg Haider blind und bedingungslos gefolgt.

Wie man sich erinnert, hat auch das Finanzministerium seinem damaligen Chef, KHG, in der “Homepage”-Affäre mit schönen Argumenten bescheinigt, dass die Versteuerung von 283.000,- € an Spendengeldern der österreichischen Industriellenvereinigung zwecks Erstellung seiner eigenen Website in seinem Fall nicht notwendig sei. Auch hier ging der Punkt an den Prüfer.

Weitere Spielvorschläge:

“Wenn wir Dritte werden, gehen wir in Opposition.” Danach wurde Wolfgang Schüssel aber Bundeskanzler. Warum hat er das Versprechen trotzdem gehalten?

“Wenn die Mehrheit der Kärntner Parteien zu einer gemeinsamen Vorgehensweise findet, wird die Bundesregierung in Wien die weiteren Schritte setzen.” Ansonsten aber nicht, meint damit Bundeskanzler Faymann. Warum wird dadurch das Ortstafelproblem schnell und entsprechend den Staatsvertragvorgaben, die schon seit 1955 existieren, gelöst?

Andere Vorschläge?


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert