Karl-Heinz Grasser

Es gilt die Unschuldsvermutung.


Kommentare

2 Antworten zu „Karl-Heinz Grasser“

  1. Seufz. Man beachte, wie Artikel über die Aktivitäten von KHG grundsätzlich beginnen: http://kurier.at/interaktiv/kommentare/1941959.php

  2. […] von Gerald Bäck am 14.10.09, unter Politik Es gilt natürlich nach wie vor die Unschuldsvermutung. […]

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